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Schutzimpfungen am Arbeitsplatz durch Betriebsärzte
AOK NORDWEST, BKK-Landesverband NORDWEST und Knappschaft schließen sich für Westfalen-Lippe an
Mit Inkrafttreten zum 01. September 2020 schließen der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V., die AOK NordWest – die Gesundheitskasse, der BKK-Landesverband NORDWEST und die Knappschaft eine Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte. mehr