MSNETWORK – Netzwerk zur Stärkung der Teilhabe von chronisch Kranken am Beispiel von MS-Kranken

Aufruf zur Teilnahme an einem Projekt mit Neurologen und Arbeitsmedizinern

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der VDBW hat in Zusammenarbeit mit dem Bund der Deutschen Neurologen (BDN), den Selbsthilfegruppen der MS‑Krankenverschiedenen Krankenkassen (GWQ), der Universitätsmedizin Greifswald und der DRV ein gemeinsames Projekt mit dem Titel: „MSnetWork – Netzwerk zur Stärkung der Teilhabe von chronisch Kranken am Beispiel von MS-Kranken“ aufgelegt. Diese Projekt-Studie wird gefördert undfinanziert durch den Innovationsfonds des gemeinsamen Bundesausschusses (G–BA).

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G–BA) hat den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung ausgerichtet sind, zu fördern. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung den Innovationsfonds aufgelegt. Ziel des Innovationsfonds ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Unser Projekt – MSnetWork – wird über vier Jahre gefördert.

MSnetWork ermöglicht aus Sicht des VDBW einen bisher nicht gelebten, neuen Ansatz, die Gesundheit und die Teilhabe von Menschen mit chronischen Erkrankungen zu verbessern. Wir unterstützen den versicherungsübergreifenden, interdisziplinären Ansatz, der eine koordinierte und bedarfsgerechte Versorgung von Patienten sicherstellt. Risiken durch nicht‑medizinische Einflüsse auf die Erkrankung werden bislang in der Gesundheits-versorgung kaum oder gar nicht berücksichtigt. Durch MSnetWork kann es in Zusammenarbeit mit dem BDN und weiteren gelingen, Risiken zu erkennen, um einer Verschlechterung der Gesundheit gezielt entgegenzuwirken und die Arbeitsunfähigkeitszeiten zu reduzieren. Menschen mit MS wird so eine verbesserte, selbstbestimmte Lebensführung und Teilhabe ermöglicht.

Unser gemeinsames Projekt, welches der Berliner Landesverband im Jahr 2020 mit den o.g. Partnern erarbeitet hat, verfolgt das Ziel, in drei Jahren 950 MS–Kranke in vier Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Bayern und Berlin), bei denen Arbeitsunfähigkeit droht, möglichst zügig mit Unterstützung der Arbeitsmedizin u. a. auch der DRV, die Belastung im Arbeitsleben zu erleichtern und so die Arbeitsfähigkeit zu erhalten bzw. zu verbessern. Die Studienergebnisse werden über vier Jahre durch die Universitätsmedizin Greifswald begleitet und verifiziert. Dabei wird ein bedeutsamer „Messpunkt“ der Evaluation die mögliche Verringerung der Arbeitsunfähigkeitstage darstellen.

Alle Kolleginnen und Kollegen die an dem Projekt teilnehmen, bekommen vor Beginn der Studie ein Update durch einen ausführlichen Online–Vortrag, über das Krankheitsbild und die Auswirkungen der neurologischen Therapie. Jeder FA für Arbeitsmedizin oder FÄ mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin können teilnehmen, wenn eine Teilnahmeerklärung vorliegt.

 

Wie wird das Projekt ablaufen und welche Aufgaben kommen auf Sie zu, wenn Sie am Projektteilnehmen?

Der Neurologe akquiriert aus dem Pool seiner Patienten MS–Kranke (zwischen 18 und 65 J.) und macht mehrere spezielle neurologische Tests als Eingangsuntersuchung. Im ersten Jahr des Projektes werden die beteiligten Patienten randomisiert. 450 Patienten kommen in eine Kontrollgruppe, die aber nach 12 Monaten in die Interventionsgruppe überführt werden. Die weiteren 450 Patienten kommen direkt in die Interventionsgruppe. Beide Gruppen werden über zwei Jahre im Projekt intensiv neurologisch betreut. Der Neurologe bietet nach der Eingangsuntersuchung dann dem Patienten die Konsultation mit uns, den Arbeitsmedizinern, an. Nimmt der Patient an, kann er sich aus einer regionalen Liste der beteiligten arbeitsmedizinischen Praxen einen Arbeitsmediziner aussuchen. Der Neurologe übergibt dem Patienten Anamnesebögen, die zu seiner Arbeitsbelastung (körperliche Tätigkeit oder Verwaltungstätigkeit) passen und informiert den Arbeitsmediziner per Mail auf den ihn zukommenden Kontakt. Der Arbeitsmediziner (AM) macht kurzfristig (innerhalb von 3 Wochen) einen Untersuchungs-/Beratungstermin, möglichst in der Praxis oder bei großer räumlicher Distanz einen telefonischen Termin. Der vermutliche Zeitaufwand ist mit 30 Minuten kalkuliert. Der Patient bringt zu diesem Termin seine ausführlich ausgefüllten Anamnesebögen mit als Grundlage des Beratungsgespräches. Ihre Aufgabe ist es, ein positives Leistungsbild zu erstellen. Zur Dokumentation gibt es ein Leistungsbild-Dokumentationsblatt. Zur besseren Einschätzung der Krankheitssituation des Patienten bekommt der Arbeitsmediziner vom Neurologen Zugang, über das spezielle IT–Netzwerk für die medizinischen Daten, also der vorhandenen Patientenakte des Neurologen. Die Anbindung an das IT–Netzwerk erfolgt Web-basiert. Das bedeutet: Der AM erhält ein Passwort vom Neurologen für den Zugang über das Web und zur Sicherheit eine zusätzliche TAN, mit der er dann Zugang zu den Daten bekommt. Eine zusätzliche Installation von Software ist nicht erforderlich, jedoch ein Internet–Zugang. Das positive Leistungsbild wird erstellt und auf der elektronischen Patientenakte eingetragen. Ist diese Eintragung erfolgt, wird das vorgesehene Honorar von 150,00 € freigegeben und quartalsweise überwiesen.

Mit Zustimmung des Patienten wird die Umsetzung der Unterstützung im Betrieb erforderlich. Dazu stimmen Sie sich mit dem im Betrieb vorhandenen Betriebsarzt telefonisch ab und übergeben die positive Leistungsbeurteilung. Für den Austausch mit dem Betriebsarzt des jeweiligen Betriebes und der Dokumentation im IT–Netz wird ein Honorar von 40,00 € freigegeben. Kann der Patient keinen vorhandenen Betriebsarzt benennen, wird die Leistungsbeurteilung an die betreuende MFA des Neurologen übergeben und ihr die Vorschläge erläutert. Die MFA hat eine spezielle Schulung analog eines Disability–Manager erhalten. Sie wird dann den Patienten für die Umsetzung im Betrieb begleiten. Auch hier wird das Honorar von 40,00 € freigegeben.
Sollte es notwendig sein, dass eine telekonsiliarische Befundbesprechung mit dem Neurologen erforderlich ist, dann werden dafür 20,00 € gewährt.

Das große Ziel ist es, einen besser geeigneten Arbeitsplatz für den MS‑Kranken zu schaffen, damit er möglichst, trotz eventueller neuer oder ausgeprägterer Krankheitserscheinungen, arbeitsfähig bleibt.

Wenn Sie Interesse haben, an diesem spannenden Projekt teilzunehmen, dann bitte ich Sie, sich bei mir bis spätestens zum 15.11.2021 per E-Mail an msnetwork.siebert[at]posteo.dezu melden, damit ich Sie in eine Liste der beteiligten Praxen eintragen kann. Ich nehme dann mit Ihnen Kontakt auf und schicke Ihnen weitere Informationen und eine Teilnahmeerklärung für Leistungserbringer zu.

 

Dr. Bernward Siebert                                       

Projektleiter Arbeitsmedizin
MSnetWork