Schutzimpfungen am Arbeitsplatz durch Betriebsärzte
VDBW schließt Vertrag mit Krankenkassen in Schleswig-Holstein
Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) schließt zum 1. Juli 2020 den ersten Versorgungsvertrag nach § 132e Abs. 1 SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen am Arbeitsplatz mit folgenden Krankenkassen/-verbänden der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Schleswig-Holstein. mehr