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Schutzimpfungen am Arbeitsplatz durch Betriebsärzte

VDBW schließt Vertrag mit AOK Niedersachsen

Mit Inkrafttreten zum 01. September 2020 schließen der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. und die AOK – Gesundheitskasse für Niedersachsen eine Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte. mehr


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