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Schutzimpfungen am Arbeitsplatz durch Betriebsärzte
VDBW schließt Vertrag mit AOK Sachsen-Anhalt, IKK gesund plus und KNAPPSCHAFT
Mit Inkrafttreten zum 01. April 2021 schließen der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V., die AOK Sachsen-Anhalt, die IKK gesund plus sowie die KNAPPSCHAFT – Regionaldirektion Cottbus eine Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte. mehr