Bayerische Betriebsärzte und regionale Impfzentren unterstützen Klein- und Mittelbetriebe in der Impfkampagne

Vertreter des Bayerischen Gesundheitsministeriums, des Verbandes der Bayerischen Wirtschaft e.V. und der Landesverbände Bayern-Süd und -Nord des Verbandes der Betriebs- und Werksärzte e.V. sind übereingekommen, dass die Betriebsärzte in Bayern für die Versorgung der kleinen und mittelständischen Unternehmen auch mit den bereits vorhandenen regionalen Strukturen der Impfzentren kooperieren dürfen, wenn Klein- und Mittelbetriebe, bei denen sich die Organisation einer eigenen „Impfstraße“ im Unternehmen nicht darstellen lässt, zeitnah mit Impfstoff versorgt werden sollen.

München/Nürnberg, 09. Juni 2021 – Ab 7. Juni 2021 sind nun auch die bayerischen Betriebsärzte in die Regelversorgung der bayerischen Impfstrategie entsprechend der aktuellen Coronavirus-Impfverordnung einbezogen. In einer gemeinsamen Entschließung des Bayerischen Gesundheitsministeriums mit dem Verband der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw) und den Landesverbänden Bayern-Süd und -Nord des Verbandes der Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW) kamen die Vertreter überein, dass die Betriebsärzte in Bayern für die Versorgung der kleinen und mittelständischen Unternehmen auch mit den bereits vorhandenen regionalen Strukturen der Impfzentren kooperieren dürfen, wenn Klein- und Mittelbetriebe, bei denen sich die Organisation einer eigenen „Impfstraße“ im Unternehmen nicht darstellen lässt, zeitnah mit Impfstoff versorgt werden sollen.

 

Für Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek und den Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossard, war es ein zentrales Anliegen, mit dem Start der Impfaktion in den Betrieben auch Klein- und Mittelunternehmen trotz der aufwändigen Impflogistik eine niedrigschwellige Lösung anzubieten. Dabei stellen die Betriebsärzte über ihre Versorgungswege Impfstoff und -zubehör sowie ihre ärztliche Leistung zur Verfügung, die von den Betrieben finanziell getragen wird, während die Impfzentren (mit BAYIMCO) administrativ und mit Assistenzpersonal unter Bereitstellung der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.

 

Grundsätzlich bedarf dies im Einzelfall der gegenseitigen individuellen Abstimmung zwischen verantwortlichem Betriebsarzt und den örtlich zuständigen Impfzentren, die sich auf entsprechende Zeitfenster – je nach zugeteiltem Impfstoffkontingent für den Betriebsarzt – organisatorisch verständigen. Dieser „Bayerische Weg“ soll auch in Klein- und Mittelbetrieben eine schnellere und zeit- und kostensparende Impfstoffversorgung gewährleisten.

 

Folgende „Eckpunkte“ wurden für die Zusammenarbeit vereinbart:

  • Die Impfungen in den Impfzentren erfolgen in Verantwortung und in Präsenz des Betriebsarztes.
  • Der Betriebsarzt stellt Impfstoff und -zubehör jeweils für Erst- und Zweitimpfungen aus seinen Kontingenten zur Verfügung.
  • Der Betriebsarzt bündelt die Anmeldungen seiner Betriebe in einer Excel-Liste und organisiert in Rücksprache mit dem örtlich zuständigen Impfzentrum daraufhin in gegenseitiger und individueller Abstimmung den Impfzeitraum für Erst- und Zweitimpfungen.
  • Die individuelle Terminierung und Einladung der Impfinteressenten innerhalb der vorgegebenen Slots übernehmen die jeweiligen Betriebe selbst.
  • Die Impfzentren übernehmen die administrative Vorerfassung der Daten, die Erstellung des Impfbogens und die Rückmeldung an das RKI nach der Impfung.
  • Die Impfzentren unterstützen in der Bereitstellung der Räumlichkeiten und mit Assistenzpersonal, ggf. auch in Form von mobilen Impfteams in Betrieben vor Ort individuell und nach gegenseitiger Absprache.
  • Um Doppelerfassungen zu vermeiden, wird gleich bei der betrieblichen Anmeldung erfasst, wer sich schon über BAYIMCO für eine Impfung registriert hat, damit auf diese Daten zurückgegriffen werden kann. Für diesen Sonderweg wird als Adresse der Beschäftigten dann die Anschrift des Betriebes eingetragen.
  • Die Haftung verbleibt in dem Umfang beim Impfzentrum, in welchem diese den Betriebsarzt unterstützen. Die Betriebsärzte haften im üblichen Umfang entsprechend der Grundsätze der ärztlichen Haftung.
  • Die Vorerfassung der Impfinteressenten und die Vergütung der betriebsärztlichen Leistung übernimmt der jeweilige Betrieb, für die Unterstützungsleistungen der Impfzentren entstehen dem Betrieb keine weiteren Kosten.

Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Bayerischen Wirtschaft und die Landesvorsitzende des VDBW Bayern-Süd, Dr. med. Britta Reichardt, sehen in diesem Modell einen wichtigen Meilenstein, um die Normalität möglichst schnell wieder in alle Bereiche der bayerischen Wirtschaft zu bringen. Der „Bayerische Weg“ bündelt sinnvoll vorhandene Ressourcen, um ein Optimum in der Impfkampagne zu erreichen.