Erhalt der Arbeitsfähigkeit

Eingliederung

Die Eingliederung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach längerer Krankheit oder Behinderung in den Arbeitsprozess gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben der Betriebsärzte. Der dauerhafte Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit ist für die betroffenen Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung.

Unternehmen haben nicht nur die gesetzliche Verpflichtung, sondern aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung ein massives Interesse an einer umfassenden und nachhaltigen betrieblichen Eingliederung.

Nutzen Sie die Chancen, die das betriebliche Eingliederungsmanagement für Sie bietet.

Mit professionell gestalteten Medien wollen wir Ihnen bei Ihrer Arbeit vor Ort helfen.

Rehabilitation

Chronische Erkrankungen oder der Verlauf nach schweren akuten Erkrankungen sind oft der Grund dafür, dass Beschäftigte am Arbeitsplatz nicht mehr leistungsfähig sind. In solchen Fällen kann die Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen angezeigt sein.

Der gemeinsame Bundesausschuss hat Richtlinien zur Rehabilitation veröffentlicht.

Für Erwerbstätige ist die gesetzliche Rentenversicherung oftmals der vorrangige Kostenträger für Rehabilitationsmaßnahmen. Hierbei steht der Erhalt der Erwerbstätigkeit der Versicherten im Vordergrund. Von Deutschen Rentenversicherung wurden Leitlinien zur Rehabilitationsbedürftigkeit dargestellt.

Begutachtungshinweise für alle Gutachter der Deutschen Rentenversicherung finden unter folgendem Link

Bei der Eingliederung in den Beruf ist der Betriebsarzt durch seine Position der ideale zentrale Akteur. Er kann durch sein Verständnis für die Krankheitsbilder und die Kenntnis der Verhältnisse am Arbeitsplatz maßgeblich zum Erfolg der Rehabilitationsmaßnahmen beitragen.

Vor diesem Hintergrund hat der VDBW bereits vor vielen Jahren mit den verschiedenen Rentenversicherungen Verträge abgeschlossen. Seitdem ist es Betriebsärzten unkompliziert möglich, Rehabilitationsmaßnahmen einzuleiten. Sie erfolgt dann zielgerichtet durch eine Arbeitsplatzbeschreibung des Betriebsarztes mit aktuellem Anforderungsprofil. Mit dem Einverständnis des Versicherten ist eine bessere Kommunikation zwischen Betriebsarzt und Rehaklinik möglich. Schließlich kann die Verzahnung bei der Eingliederung am Arbeitsplatz dann reibungslos stattfinden.

 

KOOPERATIONSVEREINBARUNGEN ZWISCHEN VDBW UND DRV

Der VDBW hat mit verschiedenen Landesorganisationen der DRV Kooperationsverträge geschlossen. Ziel ist es, den Rehabilitationsbedarf von Beschäftigten frühzeitig zu erkennen und den bestehenden Arbeitsplatz durch geeignete Rehabilitationsleistungen zu sichern, um den Beschäftigten eine möglichst dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.


Arbeitshilfen

Leitlinien

Die Leitlinien für die sozialmedizinische Begutachtung enthalten Aussagen zur Beurteilung der

  • Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben (verminderte Erwerbsfähigkeit, Erwerbsminderung) oder/und zur
  • Rehabilitationsbedürftigkeit (Reha-Zugang für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und/oder für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben).
     

Von einigen Leitlinien steht auch eine Kurzfassung zur Verfügung.