Forum Selbstständige
Das Forum Selbstständige vertritt die Interessen der selbstständig tätigen Verbandsmitglieder. Dazu gehören alle Betriebsärzte, die ihre Tätigkeit freiberuflich in Niederlassung ausüben, unabhängig von dem zeitlichen Umfang, den die Arbeitsmedizin in Ihrem beruflichen Kontext spielt. Der Sprecher des Forums, Stefan Linnig, arbeitet eng mit dem Verbandspräsidenten, Dr. med. Wolfgang Panter, zusammen und vertritt das Anliegen der Selbstständigen nach innen und außen.
Erfahrungsaustausch und wissenschaftliche Fachtagungen
Das Forum Selbstständige fördert die Vernetzung und Kooperation zwischen den selbstständigen Betriebsärzten. Auch die regelmäßigen Kongresse, Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen des Verbandes bieten Gelegenheit für den Erfahrungsaustausch und die Formulierung von Interessen. Darüber hinaus lädt das Forum Selbstständige zu regelmäßigen Treffen am Rande der Regionalforen ein, um voneinander zu lernen, sich gegenseitig zu unterstützen und den fachlichen und persönlichen Austausch zu verbessern.
Selbstständige Betriebsärzte betreuen einen wesentlichen Teil der berufstätigen Bevölkerung, da viele Unternehmen auf Grund ihrer Größe keine festangestellten Betriebsärzte einstellen (wollen). Im Forum wird den arbeitsmedizinischen und betriebswirtschaftlichen Besonderheiten der Selbständigkeit Rechnung getragen.
Regionale Mentoren vernetzen und beraten
Um den Austausch von Erfahrungen und Wissen und die Vernetzung selbstständiger Betriebsärzte noch weiter zu verbessern, unterstützt das Forum Selbstständige niederlassungswillige und bereits niedergelassene Betriebsärzte mit Rat und Tat. Das betrifft vor allem Fragen, die bei Praxisneugründungen, -abgaben oder -übernahmen und bei gesetzlichen Neuerungen auftreten, sowie Fragen der Vertragsgestaltung und steuerliche Themen. Kernstück dieses Angebotes ist der jährliche Workshop für Selbstständige beim Deutschen Betriebsärzte-Kongress.
Corona-Pandemie
Das Forum Selbstständige hat ausführliche Informationen und nützliche Arbeitshilfen für selbstständige Betriebsärzte in Zeiten der Corona-Pandemie zusammengestellt.
mehrAktuelles
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Kündigung eines Vertrags über betriebsärztliche Leistungen befasst und kam zur Anwendung des § 627 Abs. 1 BGB.
mehrMehr Chancen als Risiken: selbstständige Arbeitsmediziner optimistisch
Durch die günstige Auftragslage entscheiden sich immer mehr Betriebsärzte, freiberuflich zu arbeiten. Während die in der kurativen ambulanten Medizin tätigen Kollegen zunehmend unzufrieden mit den Arbeitsbedingungen und dem wirtschaftlichen Erfolg ihrer Praxen sind, zeigen sich selbstständige Betriebsärzte überwiegend optimistisch.
selbstständiger Facharzt/Fachärztin für Arbeitsmedizin, Arzt/Ärztin mit Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ in vollzeitiger betriebsärztlicher Tätigkeit
selbstständiger Facharzt/Fachärztin für Arbeitsmedizin, Arzt/Ärztin mit Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ in teilzeitiger betriebsärztlicher Tätigkeit
selbstständiger Facharzt/Fachärztin anderer Fachrichtung, z.B. Allgemeinmedizin oder Innere Medizin mit zusätzlicher arbeitsmedizinischer Fachkunde und in teilzeitiger betriebsärztlicher Tätigkeit
angestellter Facharzt/Fachärztin für Arbeitsmedizin oder Facharzt anderer Fachrichtung in teilzeitiger freiberuflicher betriebsärztlicher Tätigkeit
Betriebsarzt/Betriebsärztin, der auf Honorarbasis voll- oder teilzeitig einen großen Betrieb betreut
Betriebsarzt/Betriebsärztin, der freiberuflich mehrere Betriebe betreut
Betriebsarzt/Betriebsärztin ohne angestellte / mitarbeitende Personen
Betriebsarzt/Betriebsärztin mit angestellten Ärzten und / oder Assistenzpersonal
Praxisgemeinschaft
Gemeinschaftspraxis
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)