AOK Sachsen-Anhalt, IKK gesund plus und KNAPPSCHAFT schließen sich für Sachsen-Anhalt an
Mit Inkrafttreten zum 01. April 2021 schließen der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V., die AOK Sachsen-Anhalt, die IKK gesund plus sowie die KNAPPSCHAFT – Regionaldirektion Cottbus eine Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte.
Institutskennzeichen
Um am Abrechnungsverfahren teilnehmen zu können, benötigen Sie ein Institutskennzeichen (IK). Beantragen können Sie es z. B. beim Deutschen Medizinrechenzentrum.
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