AOK NORDWEST, BKK-Landesverband NORDWEST und Knappschaft schließen sich für Westfalen-Lippe an

Mit Inkrafttreten zum 01. September 2020 schließen der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V., die AOK NordWest – die Gesundheitskasse, der BKK-Landesverband NORDWEST und die Knappschaft eine Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte.

Institutskennzeichen

Um am Abrechnungsverfahren teilnehmen zu können, benötigen Sie ein Institutskennzeichen (IK). Beantragen können Sie es z. B. beim Deutschen Medizinrechenzentrum.

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