Gefährdungs­beurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung

ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind alle Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet – unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

In weiteren Gesetzen und Verordnungen werden die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung weiter konkretisiert (s. Kasten). Seit 2013 sind in § 5 ArbSchG die psychischen Belastungen ausdrücklich als Teil der Gefährdungsbeurteilung aufgenommen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis der Überprüfung zu dokumentieren. Er kann sich bei der Gefährdungsbeurteilung durch fachkundige Personen, insbesondere Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. Die Verantwortung bleibt jedoch beim Arbeitgeber. Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger Prozess, sondern in regelmäßigen Abständen und anlassbezogen zu wiederholen.

Eine gewissenhaft durchgeführte Gefährdungsbeurteilung ist die solide Grundlage für die Ausrichtung des betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.

Weitere Informationen unter:

http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de

https://www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/gefaehrdungsbeurteilung/index.jsp

 


Handreichung für Vorgesetzte von Schwangeren - Mustergefährdungsbeurteilung

Wir möchten Sie über einen wichtigen Fortschritt im Bereich des Mutterschutzes und des Arbeitsschutzes informieren, der durch die erfolgreiche Zusammenarbeit der leitenden Betriebsärztinnen und Betriebsärzte der Universitätsklinika und der AG Arbeitsmedizin im Gesundheitswesen am VDBW erreicht wurde.

Die neu entwickelte "Handreichung für Vorgesetzte von Schwangeren" und die Mustergefährdungsbeurteilung sind das Ergebnis intensiver Bemühungen und Kooperationen, um den Schutz schwangerer Mitarbeiterinnen in den Universitätsklinika zu verbessern. Diese Dokumente wurden bereits an die Vorstände der Universitätsklinika und an die Mitglieder des VUD-Personalausschusses verteilt, wie von Frau Held vom VUD berichtet wurde.

Das novellierte Mutterschutzgesetz von 2018, das die Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen verbessern soll, hatte durch die Covid-19-Pandemie unvorhergesehene Herausforderungen erlebt. Viele schwangere Mitarbeiterinnen wurden von patientennahen Tätigkeiten zurückgezogen oder erhielten ein sofortiges Beschäftigungsverbot. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat der Ausschuss für Mutterschutz beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend neue Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung formuliert.

Diese Dokumente enthalten detaillierte Informationen und Anleitungen für Vorgesetzte, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen und konkrete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Sie bieten auch eine Liste von Einsatzmöglichkeiten für schwangere Mitarbeiterinnen, die den Mutterschutzvorschriften entsprechen.

Wir sind stolz auf die erzielten Ergebnisse und dankbar für die harte Arbeit und das Engagement aller Beteiligten. Diese Unterlagen dienen als einheitliche Basis für ein konsequentes Vorgehen in den Kliniken und helfen, die Sicherheit und Gesundheit unserer schwangeren Kolleginnen am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Herzlichen Dank an alle, die zu diesem wichtigen Projekt beigetragen haben!