News Bild © Feverpitched, iStock

Verlängerung der Nr. 245 GOÄ analog bis zum 31.03.2021

Der Vorstand der Bundesärztekammer weist in einem Schreiben vom 17.12.2020 darauf hin, dass aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens die Bundesärztekammer, der PKV-Verband und die Beihilfekostenträger die gemeinsame Analogabrechnung für die Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie analog der Nr. 245 GOÄ über den 31.12.2020 hinaus verlängert haben.

Die neue Abrechnungsempfehlung gilt laut BÄK ab dem 01.01.2021 bis zum 31.03.2021 und ist nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar.