Verlängerung der Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der Corona-Pandemie

Wie die Bundesärztekammer am 17. März bekanntgegeben hat, werden folgende Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni 2021 erneut verlängert.

  • Gemeinsame Abrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und der Beihilfekostenträger für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie
  • Gemeinsame Abrechnungsempfehlung von BÄK, BPtK, PKV-Verband und der Beihilfekostenträger zur mehrfachen Berechnung der Nr. 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie
  • Gemeinsame Abrechnungsempfehlung von BÄK, BPtK, PKV-Verband und der Beihilfekostenträger zu telemedizinischen Leistungen bei Erbringung im Rahmen der Covid-19-Pandemie