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Stellungnahme und Presseinformation zum Gesetzesantrag BR-Drs. 735/25 "Bürokratieabbau"

Bürokratieabbau darf nicht zum Sicherheitsabbau werden und nicht zu Rückschritten in der Prävention führen. DIE ARBEITSMEDIZIN und der VDSI positionieren sich klar für eine vorausschauende, sichere und gesunde Arbeitsgestaltung, insbesondere in herausfordenden Zeiten - VDBW-Präsidentin Susanne H. Liebe: "Gerade jetzt müssen wir uns darauf konzentrieren, Arbeit gut zu gestalten, Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und so den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken!"

Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) veröffentlicht mit der Kooperation die arbeitsmedizin gemeinsam mit dem VDSI eine ausführliche fachliche Stellungnahme zum Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen 

BR-Drs. 735/25 – „Entwurf eines Gesetzes zum Abbau von unnötiger Bürokratie im Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Strahlenschutz und in der Chemikaliensicherheit“.

Die Verbände begrüßen grundsätzlich das politische Ziel eines intelligenten Bürokratieabbaus. Zugleich weisen sie jedoch eindringlich darauf hin, dass die im Antrag vorgesehenen Änderungen – insbesondere im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – über den Abbau bloßer Formalien hinausgehen und mit erheblichen Risiken für das bewährte Schutzniveau von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verbunden sein können.

Bürokratieabbau darf nicht zum Sicherheitsabbau werden und nicht zu Rückschritten in der Prävention führen.

In der gemeinsamen Stellungnahme werden die geplanten Regelungen aus arbeitsmedizinischer, sicherheitstechnischer, rechtlicher und europarechtlicher Perspektive analysiert. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem:

  • die vorgesehene Verlagerung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung kleiner Betriebe auf die Unfallversicherungsträger,

  • mögliche Auswirkungen auf Qualität, Rollenklarheit und Unabhängigkeit der Präventionsdienste,

  • wettbewerbliche und strukturelle Folgen für den Arbeitsschutzmarkt sowie

  • die Änderungen im Jugendarbeitsschutz und deren praktische Umsetzbarkeit.

Mit der Veröffentlichung möchten die beteiligten Verbände einen sachlichen Beitrag zur politischen und fachlichen Diskussion leisten und appellieren an die zuständigen Gremien, den Gesetzesantrag in zentralen Punkten nachzuschärfen. Bürokratieabbau darf nicht zu Sicherheitsabbau führen – Prävention braucht klare Verantwortlichkeiten, Mindeststandards und eine verlässliche arbeitsmedizinische Betreuung.

Susanne H. Liebe:

Gerade jetzt müssen wir uns darauf konzentrieren, Arbeit gut zu gestalten, Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und so den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.

Die vollständige Presseinformation sowie die ausführliche gemeinsame Stellungnahme stehen nachfolgend als Download zur Verfügung.