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Stellungnahme der DGP zu Nase-Mund-Masken

Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. hat sich in einer Stellungnahme vom 08. Mai 2020 zu den Auswirkungen von Nase-Mund-Masken auf den Eigen- und Fremdschutz bei aerogen übertragbaren Infektionen in der Bevölkerung geäußert.

In der Zusammenfassung heißt es wie folgt:

"Nicht-medizinische, aus Stoffen hergestellte Masken, haben einen Fremdschutzeffekt. Ein Selbstschutzeffekt ist wahrscheinlich, in klinischen Studien jedoch noch nicht belegt. Die Filterleistung verschiedener Stoffe variiert erheblich. Das hat einen Effekt auf die Effektivität bei Fremd- und Selbstschutz.

Kernaussage 1: Nicht medizinische Mund-Nasenmasken bieten einen nachgewiesenen Fremdschutz. Ein Selbstschutz ist nicht nachgewiesen, aber wahrscheinlich.

Kernaussage 2: Durch das Tragen von Mund-Nasenmasken wird die exspirierte Aerosolwolke in ihrer Ausdehnung zu einer gegenüberstehenden Person reduziert, jedoch nach lateral und cranial in geringem Maße umgeleitet. Der propagierte Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern erscheint an Hand der publizierten Daten zu exspirierten Aerosolwolken ausreichend zu sein.

Kernaussage 3: Der schützende Effekt der Maske kommt vor allem innerhalb von geschlossenen Räumen zum Tragen. Unter freiem Himmel kann bei Einhalten des Sicherheitsabstandes auf den Mundschutz verzichtet werden.

Kernaussage 4: Masken mit Exspirationsventil sollten zum gegenseitigen Schutz nicht eingesetzt werden.

Kernaussage 5: Mehrlagige Membranen können durch Reibung eine elektrostatische Aufladung erfahren und so die Effektivität des Filters steigern.

Kernaussage 6: Selbstgefertigte Masken aus verschiedenen Tuchgeweben sind in der Lage, einen Anteil der Bakterien und Viren zu filtern. Die Filterleistung der verschiedenen Materialien ist sehr unterschiedlich. Auf die regelmäßige Reinigung der Maske ist zu achten.

Kernaussage 7: Eine geringere Luftdurchlässigkeit ist in der Regel mit einer besseren Filterleistung verbunden, erhöht auch auch die Belastung der Atempumpe. Bei der Materialauswahl sollte darauf geachtet werden, dass längeres (dauerhaftes) Atmen durch die anliegende Maske möglich ist.

Kernaussage 8: Hersteller größerer Maskenchargen sollten ihre Gewebe auf Filterleistung und Luftwiderstand prüfen lassen. Hierbei können z. B. die Verfahren EN14683:2019+AC:2019 eingesetzt werden.

Kernaussage 9: Bei Patienten mit Herz- und Lungenerkrankungen und vorhandener Ruhe- oder Belastungsdyspnoe und/oder eingeschränkter Lungenfunktion (FeV1 < 30% des Sollwertes) sollte eine Blutgasanalyse bei anliegender Maske, idealerweise unter Belastung durchgeführt werden."

 

Die vollständige Stellungnahme der DGP finden Sie hier.