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Patientendaten-Schutz-Gesetz: Voller Zugriff auf die ePa für Betriebsärzte möglich

Am vergangenen Freitag, den 3. Juli 2020, konnte der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte einen wichtigen Erfolg für die Betriebsärzte erzielen: Mit dem Beschluss des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) erhalten Fachärzte für Arbeitsmedizin und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin vollen Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePa).

Im Gesetzentwurf, zu dessen Anhörung der VDBW am 27. Mai 2020 im Deutschen Bundestag geladen war, war die Zugangsmöglichkeit zur ePa für Betriebsärzte noch unbefriedigend geregelt. Wir freuen uns sehr, dass unsere Argumente Gehör gefunden haben. Unser Dank gilt deshalb allen Abgeordneten des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, die die Stellungnahme des VDBW aus der Anhörung berücksichtigt haben.

Da sage noch einer, die Gesetzesmühlen mahlen langsam!

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