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Lüftung von Innenraumarbeitsplätzen

Gerade in Zeiten einer Epidemie ist ein ausreichender Luftaustausch besonders wichtig, damit die Ansteckungsgefahr verringert werden kann.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat für die Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie eine Empfehlung zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen veröffentlicht, die als Ergänzung und Konkretisierung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dient. Am 17. September hat das BMAS darüber hinaus die vom Bundeskabinett beschlossene Empfehlung der Bundesregierung "Infektionsschutzgerechtes Lüften“ veröffentlicht. Es gilt die Formel: AHA+L. Wirksamer Infektionsschutz besteht also aus Abstand, Hygiene, Alltagsmasken + Lüften.