Impfnachweispflicht

Der VDBW und seine Mitglieder beraten und unterstützen in der Pandemiephase Beschäftigte, Unternehmen und Betriebsvertretungen bei der Bewältigung der COVID 19 Pandemie und haben durch Impfaktionen beigetragen, die Impfquote in den Betrieben wesentlich zu erhöhen.

 

Als Ärzte stehen wir im besonderen Vertrauensverhältnis gegenüber den Beschäftigten und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Unser Ziel muss es sein, betriebliche Konflikte im Rahmen der Impfnachweispflicht zu vermeiden. Daher darf den Unternehmungen nicht die Verpflichtung auferlegt werden, Impfnachweise zu kontrollieren und dies zu sanktionieren. Die Kontrolle der Umsetzung der Corona-Impfpflicht kann auch Betriebsärztinnen und Betriebsärzten nicht übertragen werden. Gemeinsames Ziel muss es sein, hieraus entstehende Konflikte nicht im Betrieb auszutragen.
 
Daher fordern wir nachdrücklich die Einrichtung eines Impfregisters in der Bundesrepublik, in dem der Staat diese Aufgabenstellungen übernimmt und in den Kommunen bzw. Kreisen durchführt.
 
Unsere klare Forderung: ohne Impfregister kann es keine Impfnachweispflicht geben. Darüber hinaus sind bundeseinheitliche Regelungen erforderlich. Unternehmungen sind in verschiedenen Bereichen der Republik tätig und auch Mitarbeiter kommen aus verschiedenen Bundesländern an einen Betriebsort. Bundeseinheitlichkeit vor Föderalismus!