Die drei arbeitsmedizinischen Fachverbände haben sich mit dem GKV-Spitzenverband auf die Kostenübernahme für die Anbindung von Betriebsärzten an die Telematikinfrastruktur geeinigt, was seit dem 1. Januar 2025 die Integration der Arbeitsmedizin in die Gesundheitsversorgung und Präventionsleistungen verbessert. Diese Anbindung ermöglicht einen effektiveren Zugriff auf elektronische Patientenakten und digitale Kommunikationssysteme, was den Informationsaustausch verbessert und die arbeitsmedizinische Versorgung effizienter macht. Die Vereinbarung unterstreicht die Rolle der Arbeitsmedizin, fördert die sektorübergreifende Integration und verbessert die Prävention und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz. Mehr dazu in dazugehörigen Pressemitteilung.
Hinweise zur Einrichtung
Wenn Sie eine Anbindung an die Telematik-Infrastruktur als Betriebsärztin oder Betriebsarzt einrichten möchten, gibt es folgendes zu beachten:
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBH)
Als Betriebsärztin oder Betriebsarzt benötigen Sie zunächst einen Elektronischen Heilberufsausweis (eHBH). Der elektronische Heilberufsausweis - auch eHBA oder eArztausweis weist die inhabende Person als Arzt oder Ärztin aus. Weitere Infos finden Sie hier. Informationen zur Beantragung finden Sie bei der Bundesärztekammer.
SMC-B-Karte
Die SMC-B-Karte ist der elektronische Praxisausweis (Security Module Card Typ B). Dieser stellt sicher, dass nur berechtigte Nutzer Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) erhalten. Deshalb müssen auch Betriebsärzte bei der Gematik GmbH Sie eine SMC-B-Karte beantragen. (Anträge für Betriebsärzte folgen noch).
Institutskennzeichen
Damit eine Abrechnung der Kosten für die Anbindung an die TI-Struktur mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgen kann ist ein Institutskennzeichen(IK-Nummer) notwendig, die Sie hier beantragen können.
Antragstellung beim GKV-Spitzenverband
Bevor Sie loslegen können, ist es erforderlich, dass Sie einen Antrag beim GKV-Spitzenverband stellen.
Informationen hierzu finden Sie auf der Website. (das Antragsformular für Betriebsärzte folgt noch).
Allgemeine Informationen zur ePA
Hier finden Sie Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) für Nutzerinnen und Nutzer.
Hinweis zur Kostenerstattungspauschale
Die Kostenerstattungspauschalen für Betriebsärzte sind genau jene, die auch für die Vertragsärzte vorgesehen sind. Diese sind hier einsehbar. (Downloadbares Dokument „Ärzte“ unter „Aktuell gültige Finanzierungsvereinbarungen“)