Einschätzung der DGUV zu mobilen Raumluftreinigern zum Schutz vor SARS-CoV-2

Ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Beschäftigten in den Betrieben und Einrichtungen vor einer SARS-CoV-2-Infektion ist das regelmäßige und fachgerechte Lüften von Innenräumen. Als Alternative zur Lüftung über Fenster bei Räumen ohne raumlufttechnische Anlagen wird derzeit in den Medien über den Einsatz von mobilen Raumluftreinigern berichtet. Da ein erheblicher und dringender Beratungsbedarf in diesem Bereich besteht, haben die Unfallversicherungsträger und die DGUV kurzfristig eine Stellungnahme erarbeitet, die in naher Zukunft durch eine Handlungshilfe ergänzt werden soll.