Coronavirus erfordert mehr Hygienebewusstsein in der Bevölkerung

Das neuartige Coronavirus (2019-nCo) hat Deutschland erreicht, mehrere Fälle wurden in Bayern bestätigt. Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen nach China pflegen, können sich für den Schutz ihrer Belegschaft Unterstützung bei ihrem Betriebsarzt suchen und ein paar einfache Maßnahmen berücksichtigen.

Karlsruhe, 30. Januar 2020 – Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus‘ schätzen die Experten des Robert-Koch-Instituts (RKI) aktuell gering ein. Gleichwohl empfiehlt der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) einfache Verhaltensregeln, um das Infektionsrisiko zu minimieren.

Geschäftsreisen
Lassen sich Geschäftsreisen nach China nicht verschieben, klärt der Betriebsarzt zunächst ab, ob der reisende Mitarbeiter chronisch krank ist oder ein geschwächtes Immunsystem hat. Diese Menschen sind besonders gefährdet. Aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht ist Unternehmen oft nicht bekannt, dass jemand eine solche Einschränkung hat. Deutsche Unternehmen mit Reisenden in China und seinen Nachbarländern sollten darüber hinaus den engen Austausch mit den Gesundheitsbehörden im jeweiligen Land suchen.

Prävention vor Ort
Für den Umgang vor Ort empfiehlt der VDBW grundsätzlich dieselben Verhaltensregeln, die auch bei einer gewöhnlichen Influenza gelten. Das Wichtigste ist die Hygiene: „Das Coronavirus erfordert mehr Hygienebewusstsein in der Bevölkerung – sowohl im öffentlichen als auch im persönlichen Raum“, sagt Dr. Wolfgang Panter, Präsident des VDBW. „Man sollte oft die Hände waschen und Desinfektionsmittel bei sich haben. Nach einer Berührung sollte man sich die Hände sofort desinfizieren“, ergänzt Dr. Anette Wahl-Wachendorf, Vizepräsidentin des Berufsverbandes, im Gespräch mit der Wirtschaftswoche. Geschäftspartner kann man treffen; auf das Händeschütteln sollte man aber verzichten.

Große Menschenansammlungen gilt es ebenso zu vermeiden, gemeint ist damit auch die Fahrt mit der U-Bahn oder dem Bus, wo Menschen dicht beieinanderstehen. Dabei ist es vollkommen egal, ob jemand hustet oder schnupft, denn auch beim reinen Ausatmen kann es zur Übertragung des Erregers durch Tröpfcheninfektion kommen.

Abhilfe kann ein Mundschutz schaffen: „Dieser Mundschutz bringt etwas, weil die Tröpfcheninfektion über Mund und Nase übertragen wird.“, sagt Dr. Anette Wahl-Wachendorf. Der Träger sollte aber darauf achten, dass der Schutz korrekt sitzt, damit Erreger nicht seitlich eindringen können. „Je nachdem, wie viel man spricht und wie feucht der Mundschutz wird, sollte man ihn mindestens zwei bis dreimal täglich wechseln“, rät Dr. Anette Wahl-Wachendorf.

 

Der VDBW
Der Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) ist der Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner und vertritt bereits seit 1949 die Interessen seiner mehr als 3.300 ärztlichen Mitglieder in Deutschland, die aus internationalen Großunternehmen, Verwaltungen, Betriebsarztzentren oder aus der freiberuflichen eigenen Praxis stammen. Zu den Aufgaben des VDBW gehören die Förderung der Qualität arbeitsmedizinischer Betreuung, die Integration des präventiven Fachgebietes Arbeitsmedizin in das medizinische Versorgungssystem und die Unterstützung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in den Betrieben. Der VDBW unterstützt gemeinsam mit anderen maßgeblichen Fachdisziplinen und Institutionen die Gewinnung und Auswertung neuester arbeitsmedizinischer Erkenntnisse sowie deren Weitergabe in die Praxis und wirkt an der Gestaltung arbeitsmedizinischer Programme mit.

 

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