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Coronavirus: Die Beratung steht im Vordergrund

Viele Unternehmen suchen in dieser Situation einen verlässlichen Ansprechpartner. Das BMAS hatte „als pragmatische Lösung […] in der Notsituation“ geregelt, dass die arbeitsmedizinische Vorsorge auch telefonisch durchgeführt werden kann. „Denn bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge steht die Beratung im Vordergrund.“

Bieten Sie Ihre Beratung bei den von Ihnen betreuten Betrieben proaktiv an, viele Unternehmen sind in dieser Zeit dankbar für Unterstützung. Viele Kollegen richten eine Hotline für die Beratung ein, in der sie schnell erreichbar sind.


Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte für Beratungsgespräche zusammengetragen:

  • Hervorheben der wichtigsten Verhaltensregeln, Verdeutlichung mit Aushängen/Plakaten (vorzugsweise Piktogramme)
  • Fahrten zur Arbeit möglichst individuell organisieren
  • Beratung besonders schutzbedürftiger Personen wie chronisch Kranker, Schwangerer und Stillender etc.)
  • Tägliche Reinigung von gemeinschaftlich genutzten Geräten und Flächen, wie z. B. Telefon, Tastaturen; für das Gesundheitswesen und verwandte Bereiche gelten spezifische Regelungen
  • Organisation der Abläufe (Pausen, Kunden, Warenlieferung), um Abstandsregeln einhalten zu können:
    • möglichst weit auseinanderliegende Arbeitsbereiche
    • zeitlich versetzte Nutzung gemeinsam genutzter Einrichtungen
    • falls möglich unterschiedliche Zeiten von Arbeitsbeginn und -ende
  • Verhaltensregeln im Büro
    • möglichst keine wechselnden Arbeitsplätze, sondern ein fester Arbeitsplatz
    • falls die Arbeit in Arbeitsgruppen nötig ist, feste Arbeitsgruppen einrichten
    • Home-Office-Regelung wenn möglich
  • ausreichend große Pausenräume, um Mindestabstand zwischen Kollegen einhalten zu können, zeitliche Unterbrechungen zwischen den Nutzungen, um Kontakte zu minimieren, tägliche Reinigung der Oberflächen und regelmäßige Durchlüftung der Räume
  • ausreichende Anzahl an Handwaschgelegenheiten mit fließendem Wasser und Seife; tägliche Reinigung der Sanitäreinrichtungen
  • Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich einer Reduktion der Infektionsgefährdung aktualisieren
  • Hinweis auf Anordnungen Bund – Land. Berücksichtigen Sie die Coronabekämpfungsverordnung des jeweiligen Bundeslandes sowie ggf. weitere relevante Landesgesetze

 

Mögliche Gesprächspunkte:

  • Sind COVID-Infizierte unter den Mitarbeitern?
  • Sind Mitarbeiter in häuslicher Quarantäne?
  • Sind besonders schutzbedürftige Personen in der Belegschaft?
  • Gibt es systemrelevante Personen/Unternehmensbereiche?
  • Wie hoch ist der Krankenstand?
  • Wie hoch ist die Auslastung des Betriebes?
  • Wurde Kurzarbeit angemeldet?
  • Wie ist der Stand der Pandemieplanung?
  • Einzelfragen zu PSA wie Atemschutz usw.
  • Konkreter Unterstützungsbedarf