AOK Niedersachsen schließt sich Impfvereinbarung an
Mit Inkrafttreten zum 01. September 2020 schließen der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. und die AOK – Gesundheitskasse für Niedersachsen eine Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte.
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Hinweise der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen
Regelungen zu den Einzelimpfungen, Stand 27.01.2020
Regelungen zu den Mehrfachimpfungen, Stand 01.01.2020
Institutskennzeichen
Um am Abrechnungsverfahren teilnehmen zu können, benötigen Sie ein Institutskennzeichen (IK). Beantragen können Sie es z. B. beim Deutschen Medizinrechenzentrum.
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