Vertragsgestaltung

Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte hat einen Mustervertrag für die betriebsärztliche Betreuung erarbeitet. Unter § 4 haben wir Ihnen zwei Alternativen aufgezeigt. Alternative 1 ist die Einzelabrechnung nach GOÄ, Alternative 2 ist die Pauschalabrechnung. Die Alternative 1 stellt grundsätzlich das Problem dar, dass Sie für jede Leistung dem Arbeitgeber gegenüber offenlegen müssen, ob und welche Laborleistungen etc. bei jedem Mitarbeiter durchgeführt worden sind. Dies kann zu Problemen mit der Einhaltung der Schweigepflicht führen. Daher empfehlen wir grundsätzlich die Alternative 2. Bei Laborabrechnungen ist das BGH-Urteil vom 25.01.2012 zu berücksichtigen, das auf der Internetseite des VDBW für die Arbeitsmedizin kommentiert ist.


Downloads