Kooperation des VDBW mit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg

"Werks- und Betriebsärzte sowie Rehabilitationsträger sollen bei der Einleitung und Durchführung von Rehabilitations-Leistungen eng zusammenarbeiten." Das ist Zielsetzung der „Gemeinsame Empfehlung zur Verbesserung der gegenseitigen Information und Kooperation aller beteiligten Akteure nach § 13 Abs. 2 Nr. 8 und 9 SGB IX“ (Stand: 22. März 2004), die auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) erarbeitet wurde.

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg und der Verband der Deutschen Werks- und Betriebsärzte haben einen Kooperationsvertrag zur besseren Einbindung der Werks- und Betriebsärzte in den Rehabilitationsprozess abgeschlossen. Ziel dieser Kooperation ist es, den Rehabilitationsbedarf von Beschäftigten frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Rehabilitationsleistungen den bestehenden Arbeitsplatz zu sichern, um den Beschäftigten eine möglichst dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.