Gefährdungs­beurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung

ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind alle Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet – unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

In weiteren Gesetzen und Verordnungen werden die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung weiter konkretisiert (s. Kasten). Seit 2013 sind in § 5 ArbSchG die psychischen Belastungen ausdrücklich als Teil der Gefährdungsbeurteilung aufgenommen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis der Überprüfung zu dokumentieren. Er kann sich bei der Gefährdungsbeurteilung durch fachkundige Personen, insbesondere Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. Die Verantwortung bleibt jedoch beim Arbeitgeber. Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger Prozess, sondern in regelmäßigen Abständen und anlassbezogen zu wiederholen.

Eine gewissenhaft durchgeführte Gefährdungsbeurteilung ist die solide Grundlage für die Ausrichtung des betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.

Weitere Informationen unter:

http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de

https://www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/gefaehrdungsbeurteilung/index.jsp

 


Handlungsempfehlung und Mustergefährdungsbeurteilung für personalverantwortliche Führungskräfte bei Beschäftigung Schwangerer

In Zusammenarbeit der leitenden Betriebsärztinnen und Betriebsärzte der Universitätsklinika und der AG Arbeitsmedizin im Gesundheitswesen am VDBW wurde eine Handreichung erarbeitet, die es personalverantwortlichen Führungskräften erleichtern soll, notwendige Prozesse umzusetzen und Entscheidungen auf der Grundlage der beigefügten Mustergefährdungsbeurteilung zu treffen.

Diese Dokumente wurden durch den Verband der Universitätsklinika Deutschlands bestätigt und bereits an die Vorstände der Universitätsklinika sowie an die Mitglieder des VUD-Personalausschusses verteilt.

Diese Dokumente enthalten detaillierte Informationen und Anleitungen für Vorgesetzte, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen und konkrete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Sie bieten auch eine Liste von Einsatzmöglichkeiten für schwangere Mitarbeiterinnen, die den Mutterschutzvorschriften entsprechen.