Stand der Umsetzung der DGUV Vorschrift 2
Aufgaben der Betriebsärzte
Aufgrund der vielfachen Anfragen geben wir den aktuellen Stand der DGUV (07.01.2011) über die Vorschrift 2 hinsichtlich der bekannten Beschlussfassungen und Genehmigungen weiter.
1. Bei allen BGen und der EUK ist die DGUV Vorschrift 2 in identischen
Fassungen beschlossen, genehmigt und in Kraft getreten. Lediglich bei
der BG ETEM gibt es eine geringfügige Abweichung (einjährige
Übergangsregelung).
2.1 Bei den Unfallkassen liegen uns Beschlüsse und Genehmigungen für ein
Inkrafttreten am 1.1.2011 vor von: UK Baden-Württemberg, Bayerischer
GUVV, UK Hessen, UK Nordrhein-Westfalen, UK Saarland, UK Sachsen-
Anhalt, UK Thüringen und der UK München. Von drei Unfallkassen (GUVV
Oldenburg, UK Berlin und UK Mecklenburg-Vorpommern) liegen uns die
Beschlüsse zum 1.1.2011, aber bisher noch keine Genehmigungsvermerke
der Landesregierungen vor.
2.2 Bei fünf Unfallkassen soll die DGUV Vorschrift am 1.4.2011 in Kraft
treten: UK Rheinland-Pfalz, Braunschweigischer GUVV, LUK Niedersachsen,
GUVV Hannover, UK Bremen.
2.3 Bei den dann noch ausstehenden vier Unfallkassen haben wir folgenden
Informationsstand:
- Die UK Bund setzt die DGUV Vorschrift 2 wie üblich über eine Richtlinie des
Bundes um, die derzeit erarbeitet wird.
- Die UK Nord will noch im Januar die DGUV Vorschrift 2 beschließen.
- Die UK Brandenburg hat im ersten Anlauf vom Landesministerium aus
formalen Gründen keine Genehmigung für die DGUV Vorschrift 2 erhalten;
es ist geplant, einen erneuten Beschluss in der nächsten
Vertreterversammlung zu fassen.
- Die UK Post und Telekom plant den Beschluss in ihrer Vertreterversammlung
im Oktober 2011.
2.4 Ernsthafte Schwierigkeiten sind lediglich bei zwei Unfallkassen aufgetreten:
- Bei der UK Sachsen liegt noch kein Beschluss der Vertreterversammlung
vor; denkbar ist der 1. Januar 2012.
- Die Bayerische LUK beabsichtigt gar nicht, DGUV Vorschrift 2 zu erlassen.
Den Sozialpartnern, Verbänden usw. ist im November 2010 der Entwurf
einer Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zur
Umsetzung des ASiG für die staatliche Verwaltung des Freistaats Bayern
zugeleitet worden; dieser Entwurf weicht formal und inhaltlich deutlich von
der DGUV Vorschrift 2 ab.
Betriebsarzt suchen
Handlungshilfe mit betrieblichen Anwendungsbeispielen (pdf-Datei 1,3 MB)
"Betriebliche Anwendungsbeispiele zur Umsetzung der Vorschrift"
Diese Handlungshilfe beschreibt die Umsetzung der Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten in fünf Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchen sowie in einer Kommune.
(Stand: Januar 2011)
DGUV-Vorschrift 2
abgestimmter Mustertext
Unfallverhütungsvorschrift
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
(DGUV Vorschrift 2)
- abgestimmter Mustertext -
in der Fassung vom 22. Juli 2010 (pdf-Datei 288 KB)
Häufig gestellte Fragen - FAQs
Häufig gestellte Fragen - FAQs (pdf-Datei 31,4 KB)
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) - Bearbeitungsstand 07.02.2011

