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30.05.12

Knapp 10 Jahre Betrieblicher Nichtraucherschutz

Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) nimmt den Internationalen Welt-Nichtrauchertag am 31. Mai 2012 zum Anlass, nach knapp 10 Jahren Bilanz zu ziehen in Sachen Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz. Mit der Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wurden die Arbeitgeber in Deutschland im Oktober 2002 zum ersten Mal ausdrücklich verpflichtet, nicht rauchende Beschäftigte vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens am Arbeitsplatz zu schützen.

Dennoch: Die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung bezifferte noch im Jahr 2008 die Zahl der Arbeitnehmer, die in Räumen arbeiten, in denen regelmäßig geraucht wird, auf 3 Millionen. Dies entspricht einem Anteil von 27 Prozent der erwerbstätigen und auszubildenden Nicht- und Ex-Raucher, die am Arbeitsplatz täglich „passivrauchen“. Damit sind bei weitem mehr Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz durch Tabakrauch gefährdet als durch die Gesamtheit aller anderen krebserregenden Arbeitsstoffe, weiß die Bundeszentrale. Auch wenn Studien zuletzt einen Rückgang der stationären Behandlungen infolge von Angina pectoris und Herzinfarkt bescheinigen (DAK-Gesundheit 2012), könne noch längst keine Entwarnung gegeben werden. Die Bedeutung des betrieblichen Nichtraucherschutzes sei aktueller denn je, „gerade vor dem Hintergrund, dass das Rauchen bei Frauen noch immer eine steigende Tendenz aufweist“, sagt Dr. Anette Wahl-Wachendorf, Vizepräsidentin des VDBW.

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