Influenza-Pandemieplanung
Planungsstand in Baden-Württemberg und Mitwirkung der Betriebsärzte
Das Risiko für eine Influenza-Pandemie ist nach Einschätzung der WHO und des Robert-Koch-Instituts so hoch wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Epidemiologische Erkenntnisse aus der Vergangenheit sowie das Vogelinfluenzavirus H5N1 und das vereinzelte Auftreten der Vogelgrippe in Deutschland führen zu einer großen Sorge vor einer neuen Pandemie. Mit der Umsetzung des nationalen Pandemieplans sind die zuständigen Länderminister, in Baden-Württemberg das Ministerium für Arbeit und Soziales, beauftragt.
Das Hauptziel der Planung ist eine Reduktion von Erkrankungshäufigkeit und Sterblichkeit in der Bevölkerung und zwar durch die Bevorratung antiviraler Medikamente sowie durch die Vorbereitung einer wirksamen Impfung.
Die antiviralen Arzneimittel, die Neuraminidase-Inhibitoren Oseltamivir (Tamiflu) und Zanamivir (Relenza) sind in der Prophylaxe und Therapie der Influenza A und B wirksam. Die Experten gehen im Moment davon aus, dass diese Medikamente auch bei einem neu zusammengesetzten Virus sowohl in der Therapie als auch in der Postexpositionsprophylaxe wirksam sind, wenn sie 36–48 Stunden nach Auftreten der Symptome oder
nach Kontakt mit einer infizierten Person gegeben werden. Das Robert-Koch-Institut hat empfohlen, antivirale Medikamente für 20 % der Bevölkerung zu bevorraten. Die Spitzenverbände der Deutschen Ärzteschaft haben für den Fall einer Pandemie dezidierte Empfehlungen erarbeitet, diese sind im Ärzteblatt 51–52 vom 24.12.2007 veröffentlicht. Dort werden auch ausführliche Empfehlungen zur nicht medikamentösen Expositionsprophylaxe gegeben. Die wirksamste Maßnahme zur Prävention der Erkrankung ist eine Schutzimpfung gegen Influenza. Ein Impfstoff lässt sich aber erst herstellen, wenn das
Pandemievirus entstanden und identifiziert ist. Man geht im Moment davon aus, dass es ca. 3 Monate dauert, bis ein geeigneter Impfstoff vorliegt bzw. in ausreichender Menge produziert werden kann.
Einige Bundesländer haben zur Sicherstellung der Versorgung mit pandemischen Impfstoffen bereits Verträge abgeschlossen. Die Impfung erfolgt in Impfstätten, die durch die Gesundheitsämter eingerichtet werden. Nach einem bundeseinheitlichen Konzept erfolgt zuerst die Impfung der prioritären Gruppen, zu denen auch Betriebsärzte und deren Beschäftigte gehören. Die Durchführung der Impfungen wird durch den öffentlichen Gesundheitsdienst koordiniert.
Für die Durchimpfung der priorisierten Gruppen werden dringend Ärzte in den zentralen Impfstellen gesucht. Hier kommen in erster Linie die Betriebsärzte in Frage, die die Beschäftigten im Gesundheitswesen und die Personen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betreuen. Als Aufwandsentschädigung für die Impfleistung einschließlich Aufklärung und Dokumentation ist ein Betrag von 5 € pro
durchgeführter Impfung angedacht.
In Baden-Württemberg werden derzeit Betriebsärzte gebeten, sich für eine solche Impfaktion in der Anfangszeit zur Verfügung zu stellen. Viele Kolleginnen und Kollegen werden in einer solchen Notsituation in ihren Betrieben gebraucht, daher ist es besonders wichtig, heute schon interessierte und dafür geeignete Betriebsärzte ausfindig zu machen. Mit einer speziellen Umfrageaktion unterstützen die Landesverbände Baden und Württemberg diese Pandemieplanung des Landes.
Es ist damit zu rechnen, dass auch in anderen Bundesländern derartige Abfragen stattfinden.
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Anschreiben an die Mitglieder der Landesverbände Baden-Württemberg (PDF 54 KB)
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