Die Tarifauseinandersetzung im Sozial- und Erziehungsdienst ist endgültig beendet. In einer Urabstimmung wurde das Tarifergebnis zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) akzeptiert. Die Tarifrunde für rund 220.000 Beschäftigte der Sozial- und Erziehungsdienste war bundesweit von Großdemonstrationen und wochenlangen Streiks in Kindergärten und -tagesstätten begleitet worden. Neben den klassischen Vergütungsfragen wurde dabei erstmals ein Gesundheitsschutz-Tarifvertrag abgeschlossen und große Bedeutung zugemessen.
Darin werden die in einem zeitgemäßen betrieblichen Gesundheitsschutz bereits weitgehend bekannten Ansätze und Maßnahmen in einem eigenen tarifvertraglichen Abschnitt geregelt. Die Erwartungen sind hoch, dass mit den Instrumenten der Gefährdungsanalyse und der betrieblichen Gesundheitsförderung vorhandene gesundheitliche Probleme an den einzelnen Arbeitsplätzen, zum Beispiel bei Erzieherinnen, schnell behoben werden können. Der Verband begrüßt diesen Gesundheitstarifvertrag, weil gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz nicht allein durch höhere Gehälter ausgeglichen werden können und auch diese Berufsgruppe einer Kombination besonderer gesundheitlicher Gefährdungen ausgesetzt ist. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sind bei der Umsetzung dieser Regelung in hohem Maße gefragt und es empfiehlt sich, bei Trägern von Kindertageseinrichtungen initiativ zu werden und eine proaktive Beratung anzubieten. Welche konkreten Belastungsfaktoren sollten arbeitsmedizinisch beurteilt werden. Dazu einige Ausführungen.
Welche konkreten Belastungsfaktoren sollten arbeitsmedizinisch beurteilt werden? Dazu einige Ausführungen unseres Mitglieds Herrn Dr. Glatzel :
Infektionsgefahren
Mit dem Auftreten einer Reihe von Infektionserregern muss gerechnet werden, z. B. mit
» Hepatitis B bei Erste-Hilfe-Leistungen, bei denen es zu einem Blut-zu-Blutkontakt zwischen Erzieherin und Kind kommen kann.
» Hepatitis A bei Kontakt mit Stuhlausscheidungen Hepatitis A infizierter Kinder, z. B. beim Wickeln
» Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, Keuchhusten (Pertussis) oder FSME . Dabei kann eine erhöhte Gefahr der Übertragung des FSME –Erregers durch Zeckenstich gegeben sein, wenn Erzieherinnen mit den Kindern häufiger Ausflüge oder Spaziergänge ins „Grüne“ z. B. Waldgebiete unternehmen. Sofern sich die Einrichtung in einem FSME -Endemie-Gebiet befindet, ist den Beschäftigten das Angebot der FSME -Impfung zu machen und über die Gefahr der Übertragung des Borreliose-Erregers durch Zeckenstich zu informieren.
Der Träger muss den Beschäftigten das Angebot der Impfung gegen diese oben aufgeführten impfpräventiblen Erreger machen. Zusätzlich ist nach der ArbmedVV für alle Beschäftigten in der vorschulischen Kinderbetreuung eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung bezüglich Masern, Mumps, Varizellen und Röteln bestimmter Erreger vorgeschrieben. Darüber hinaus sollte auch über andere Erreger informiert werden, mit deren Auftreten in einer Kindertageseinrichtung gerechnet werden muss. Für schwangere Mitarbeiterinnen müssen besondere Maßnahmen getroffen werden: Überprüfung des serologischen Status mit der Frage des Immunschutzes gegenüber Röteln, Masern, Mumps, Varizellen (Windpocken), Ringelröteln und Zytomegalie.
Bei Seronegativität in Bezug auf einzelne oder mehrere der oben aufgeführten Erreger sind gemäß den Richtlinien/Merkblättern der für das jeweilige Bundesland zuständigen Gewerbeaufsichtsämter entsprechende Einsatzbeschränkungen, bzw. Beschäftigungsverbote durch den Betriebsarzt auszusprechen und dem Arbeitgeber mitzuteilen.
Ergonomische Faktoren
Rückenbelastungen entstehen durch das Sitzen auf niedrigen Kinderstühlen mit der Folge der gebeugten Körperhaltung und gleichzeitigen Verdrehung der Wirbelsäule, weil die Beine nicht unter den niedrigen Kindertisch gestellt werden können, sondern dadurch eine seitliche Position zum Tisch erfolgt. Den Beschäftigten sollten deshalb bei Bedarf geeignete, höhenverstellbare Erzieherinnenstühle zur Verfügung gestellt werden. Im Sinne der Verhaltensprävention sollten Angebote zu arbeitsplatzbezogener (Größe der Kinder = Arbeitshöhe!) Rückengymnastik gemacht werden. Vor allem für Erzieherinnen, die Kinder unter 3 Jahre betreuen, entsteht eine Hebe – und Trage – Belastung, z. B. beim Wickeln der Kinder. Als ergonomische Verbesserung sollten hier an die Wickeltischhöhe adaptierte Aufstiegshilfen (Treppen) für Kleinkinder eingesetzt werden.
Lärmbelastung
Untersuchungen der Unfallkasse in Hessen belegen eine Lärmbelastung, die in einem Teil der untersuchten Einrichtungen einen potenziell gehörschädigenden Beurteilungspegel von > 85 dbA ergab. Deshalb sind aus arbeitsmedizinischer Sicht bauakustische Maßnahmen zur Schalldämmung bei Neubauplanung von Kindertagesstätten, bzw. bei Umbaumaßnahmen bestehender Einrichtungen zu empfehlen, z. B. die Verkleidung von Decken und Wänden mit lärmisolierendem Material, um die Nachhallzeit zu verkürzen. Zur Lärmdämmung trägt auch die Verwendung lärmdämpfender Beläge an Stühlen und Tischen bei. Als ad-hoc-Maßnahme kann bei individuellem Bedarf geeigneter Gehörschutz, z. B. Gehörstöpsel aus verformbarem Kunststoff für die Beschäftigten ausgegeben werden; bitte vorher Rücksprache mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Raumklimatische Faktoren
Eine Belastung durch übermäßige Hitzeeinwirkung (Sonnenlichteinstrahlung) in den Räumen der Kindertageseinrichtung kann in Abhängigkeit vom geografischen Standort und der Bauweise (große Glasflächen!) auftreten. Auch die neu gefasste Unfallverhütungsvorschrift„ Kindertageseinrichtungen“ vom 01.04.2009 nimmt im § 7, Absatz 3 – im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Kinder – darauf Bezug. „Bereiche, in denen durch äußere Einflüsse eine starke Aufheizung erfolgen kann, sind in geeigneter Weise gegen übermäßige Hitzeeinwirkung abzuschirmen.“
Psychische Belastungsfaktoren
Berufsspezifische psychische Belastungen können sich durch Konfliktsituationen des Personals mit den Eltern
ergeben. Hier sei als Beispiel die Situation geschiedener Eltern genannt, die unter Umständen versuchen, die Kindertagesstätte in ihre eigenen familiären Auseinandersetzungen hineinzuziehen. Ein Konfliktpotenzial bergen
auch unterschiedliche Anforderungen und Erwartungshaltungen der Eltern an die Erzieherinnen. Dies ist gehäuft bei Kindertagesstätten zu beobachten, die überwiegend von Kindern besucht werden, deren Eltern einen ganz unterschiedlichen gesellschaftlich-kulturellen Hintergrund haben. Von dem Belastungsfakor Konflikt mit Eltern ist überwiegend das Leitungspersonal der Kindertageseinrichtung betroffen. Die Zunahme von Verhaltensstörungen der Kinder wird in wissenschaftlichen Studien ebenfalls als Belastungsfaktor beschrieben. Die in mehreren Studien zitierte erhöhte Prävalenz von Burn-Out-Syndromen bei Erzieherinnen ist dagegen ein Phänomen, das bei allen sozialen Berufen zu beobachten ist. Andererseits weisen Erzieherinnen eine überdurchschnittliche
Arbeitszufriedenheit auf. Die inhaltlichen Freiräume bei der Gestaltung der Arbeit werden dabei als wirksamster Schutzfaktor vor psychischen Belastungen am Arbeitsplatz genannt. (T. Kunz, Handbuch der Kindergartenpädagogik, Herausgeber Martin R. Textor) Der bereits oben dargestellte Belastungsfaktor Lärm trägt wesentlich zur psychomentalen Belastung von Erzieherinnen bei, wie aus einer Studie des Zentralinstituts für Arbeitsmedizin der Universität Hamburg aus dem Jahr 2006 hervorgeht. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sollten Seminare zur Stressbewältigung für die Erzieherinnen ebenso zur Konfliktbewältigung angeboten werden.
Eine konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der arbeitsmedizinischen Empfehlungen würde zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes in Kindertagesstätten beitragen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.vdbw.de
Dr. med. M. Glatzel,
Arzt für Arbeitsmedizin