Seit 100 Tagen ist nun die bereits im Vorfeld diskutierte und zum Teil kritisierte Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge in Kraft getreten. Was hat sich zwischenzeitlich in der betriebsärztlichen Praxis dadurch geändert? Sicherlich ist es nach diesen wenigen Wochen etwas zu früh, diese Frage abschließend zu beantworten.
Erreicht hat die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge eine erneute Sensibilisierung der Unternehmen und der Gesellschaft für das Thema der betrieblichen Gesundheit und insbesondere der Bedeutung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen. Ein weiterer Meilenstein der neuen Verordnung ist die Vereinheitlichung und Zusammenführung von Verordnungen aus dem staatlichen Recht und der berufsgenossenschaftlichen Regelwerke. Dies hat aus meiner Erfahrung in den vergangenen Wochen zu einer zunehmenden Transparenz hinsichtlich der Pflichten von Arbeitgebern und Ärzten geführt.
Die zunehmende Transparenz spiegelt sich in der klaren Differenzierung der Untersuchungsarten nach Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchung wider. Eine Lücke (neben einigen weiteren) und damit verbunden eine Herausforderung für die betriebsärztliche Praxis stellt die Nichtberücksichtigung des berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes G 25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit) dar. Aus meiner Sicht kann es nicht sein, dass es für Lastkraftwagenfahrer, Piloten, Zugführer etc. Regelungen gibt, die regelmäßige Untersuchungen, nicht nur zum persönlichen Gesundheitsschutz, sondern auch zum Schutz Dritter verlangen. Dies ist für die Mitarbeiter, die derzeit verantwortliche Tätigkeiten ausführen – z. B. Gabelstaplerfahrer, die Gefahrgüter befördern – nicht geregelt. Ausgenommen sind hier Unternehmen, die diesbezüglich bereits Betriebsvereinbarungen geschlossen haben.
Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bietet für uns Betriebsärzte eine gute Möglichkeit, die Gespräche mit den im Unternehmen zum Thema Gesundheit Verantwortlichen zu vertiefen und somit nicht nur das Themenfeld der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, sondern insbesondere die anderen wichtigen Handlungsfelder zum betrieblichen Gesundheitsmanagement ebenfalls weiter zu entwickeln. Diese Chancen werden vor dem Hintergrund der Veränderung der Arbeitswelt, der demographischen Entwicklung unserer Beschäftigten und der verlängerten Lebensarbeitszeit zudem verstärkt. Diese Möglichkeiten sollten wir Betriebsärzte intensiv nutzen, um das Thema der betrieblichen Gesundheit und deren Bedeutung in den von uns betreuten Unternehmen zu verstärken.
Die neue Rechtsverordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge lässt in ihrem jetzigen Stadium noch eine Vielzahl von Fragen unbeantwortet. Zur Klärungdieser Herausforderung wird die Arbeitdes neu geschaffenen Ausschusses für Arbeitsmedizin einen hoffentlich wichtigenBeitrag leisten können, und ichsehe daher für die weitere Entwicklungder neuen Verordnung und deren Umsetzungin die betriebsärztliche Praxissehr viele Chancen. Lassen Sie uns dieseentsprechend nutzen.
Zur Person
Dr. med. Martin Kern
Leiter Arbeitsmedizinisches Zentrum
Infraserv GmbH & Co. Höchst KG
Geschäftsfeld Umwelt/Sicherheit/Gesundheit
Industriepark Höchst
65926 Frankfurt am Main
E-Mail: martin.kern@infraserv.com