Betriebsärzte sind für die Beschäftigten der Arzt im Betrieb: Sie kennen die Zusammenhänge zwischen Arbeit und Gesundheit am besten. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeitsbedingter Erkrankungen. Zentrale Aufgaben sind auch die Verhütung von Gesundheitsgefährdungen, die Gesundheitsberatung sowie berufsfördernde Rehabilitation. Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) nimmt den diesjährigen Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am 28. April zum Anlass, über zentrale Funktionen und Aufgaben zu informieren.
Motor des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Gerade der Arzt im Betrieb kann durch seine Nähe zum Menschen die verschiedenen Erkrankungsfaktoren mit der konkreten Situation der Arbeitsstelle und der persönlichen Situation der Mitarbeiter optimal in Zusammenhang bringen. So wird der Betriebsarzt zum Motor im betrieblichen Gesundheitsmanagement, dem Gesamtkonzept eines Arbeitgebers in Sachen Prävention von Krankheiten und Wiedereingliederung. Indem dabei die planvolle Stärkung von Wohlbefinden, Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter im Fokus steht, trägt das Konzept wesentlich zum Erfolg der Unternehmen bei. „Ein effektives und professionelles Gesundheitsmanagement hilft, Mitarbeiter bis zum Rentenalter in ihrem Aufgabenbereich fit zu halten“, sagt VDBW-Präsident Dr. med. Wolfgang Panter. So analysieren Betriebsärzte die richtigen Bedingungen und Faktoren, die die Gesundheit sowohl schützen als auch fördern und erarbeiten sachgerechte Lösungen für die jeweiligen Unternehmen.
Unabhängiges Bindeglied zwischen Mensch und Unternehmen
Als unabhängiges Bindeglied zwischen Mensch und Unternehmen kommt dem Betriebsarzt eine doppelte Verantwortung zu: „Als Gesundheitsmanager steht er einerseits im Dienst um die Gesundheit des Individuums, andererseits nimmt er eine neutrale Beraterfunktion im Unternehmen wahr und schlägt z.B. vor, welche Mitarbeiter an welchem Arbeitsplatz eingesetzt werden können“, erklärt Dr. Panter. „Die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters liegen im Interesse beider Parteien. Damit gehören Betriebsärzte immer auch auf beide Seiten“, meint Panter.
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