Homeoffice in Zeiten der Pandemie

Bereits vor der SARS-CoV-2-Pandemie haben Beschäftigte von zu Hause aus gearbeitet. Aufgrund der Pandemie ist die Anzahl derer, die im Homeoffice arbeiten, deutlich gewachsen. In vielen Unternehmen ist aktuell sogar ein Großteil der Mitarbeiter im Homeoffice. Diese Art, die Arbeit auszuführen, bringt spezielle Belastungen mit sich. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sind wichtige Partner in der Beratung der Unternehmen und Beschäftigten rund um das Thema Homeoffice.

Wie ist Homeoffice einzuordnen?

Nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des BMAS fällt Homeoffice in Zeiten der Pandemie unter mobile Arbeit. Es gelten alle arbeitsschutzrechtlichen Regelungen außer die Arbeitsstättenverordnung. Der Arbeitgeber muss daher eine Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen durchführen und für sicheres Arbeiten sorgen, ist aber nicht verpflichtet, den häuslichen Arbeitsplatz auszustatten. Mobiles Arbeiten ist abzugrenzen von Telearbeit, die in der Arbeitsstättenverordnung geregelt ist. Wenn Homeoffice nach Ende der Pandemie weitergeführt werden soll, muss eine Neubewertung auf Grundlage der dann geltenden Regelungen stattfinden.

Vor- und Nachteile von Homeoffice

Im Zuge des andauernden zweiten Lockdowns mit weiterhin hohen SARS-CoV-2-Infektionszahlen wird der Ruf nach einem Recht auf Homeoffice immer lauter. Laut Süddeutscher Zeitung arbeitet derzeit ein Fünftel der Beschäftigten in Deutschland im Homeoffice, maximal 40 Prozent könnten es laut Institut der Deutschen Wirtschaft sein, denn in einigen Branchen, wie dem produzierenden Gewerbe, stößt die Durchführung an ihre Grenzen.

Doch das Homeoffice ist in dieser besonderen Situation nicht nur ein Segen für Beschäftigte und Arbeitgeber, es birgt auch Nachteile. Nachfolgend haben wir einige von ihnen aufgeführt.

Vorteile

  • Kontakteinschränkungen auf dem Weg zur Arbeit und im Büro sind in Zeiten der Pandemie das schlagende Argument, weil Infektionsrisiken dadurch minimiert werden
  • Mehr Flexibilität für den Beschäftigten im Falle von Vertrauensarbeitszeit
  • Keine Ablenkung durch Kollegen, höhere Konzentration durch ein ruhigeres Arbeitsumfeld als im Großraumbüro
  • Zeit- und Kostenersparnis
  • Arbeitswege fallen weg, Spritkosten oder das Ticket für den ÖPNV kann eingespart werden, für den Arbeitgeber kann sogar ein Arbeitsplatz im Büro eingespart werden

Nachteile

  • Mangelnde Ergonomie erfordert erhöhte Gesundheitskompetenz der Beschäftigten
  • Homeoffice begünstigt Vereinsamung durch fehlende soziale Kontakte:
  • Erschwerter Informationsfluss durch Kontakteinschränkungen, Flurfunk fällt weg
  • Homeoffice erfordert ein höheres Maß an Motivation, Selbstständigkeit und Zeitmanagement, um sich von häuslichen Faktoren wie Hausarbeit oder Familie nicht ablenken zu lassen
  • Fehlende Abgrenzung von Beruf und Privatleben
  • Homeoffice kann zum Karriereknick führen, weil der Mitarbeitende für den Vorgesetzten weniger „sichtbar“ ist

Betriebsärztinnen und -ärzte können durch ihre Beratung dazu beitragen, das Arbeiten im Homeoffice sicher und gesund zu gestalten.

Homeoffice – Anregungen für Ihre betriebsärztliche Beratung

Die Beratung der Beschäftigten im Homeoffice stellt besondere Herausforderungen. Dabei gibt es Handlungsfelder, die Betriebsärztinnen und -ärzte selbst besetzen können und andere, die, so zeigt die Erfahrung, vorwiegend zusammen mit internen und externen Kooperationspartnern bearbeitet werden. Eine Rolle spielt hier auch die Betriebsgröße. Gerade bei großen Unternehmen ist das Thema Homeoffice in vielen Bereichen präsent und wird auch dort bearbeitet, z. B. im HR-Bereich oder im Betrieblichen Gesundheitsmanagement. In kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) hingegen besteht vielfach noch Handlungsbedarf, die oft mit einer Sensibilisierung für bestimmte Themen beginnt. Ein wichtiges Instrument bei der Beratung der Beschäftigten ist auch im Homeoffice die arbeitsmedizinische Vorsorge.

Beschäftigte im Homeoffice sind nur über digitale Medien zu erreichen. Dies sollte auch die betriebsärztliche Beratung berücksichtigen. Die Möglichkeiten sind vielfältig, hängen aber auch von den jeweiligen Kapazitäten ab. Folgende Themen und Formate sind prinzipiell denkbar:

Mobiles Arbeiten ist Arbeiten von beliebigen Orten aus (z. B. im Hotel, im Zug, im Café), meist mit einem Notebook. Oft befinden sich die arbeitenden Personen im Außendienst und füllen z. B. Pausen zwischen Kundenbesuchen mit Arbeiten am PC, oder sie arbeiten auf Dienstreisen, abends im Hotel. Auch zu Hause ist mobiles Arbeiten möglich, wenn es nur kurzfristig und vorübergehend stattfindet. Mobiles Arbeiten ist nicht an ein Büro oder den festen Arbeitsplatz zu Hause gebunden.

Bei einem Telearbeitsplatz handelt es sich um einen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich von Beschäftigten. Das Unternehmen hat für die notwendige Ausstattung (auch für das Mobiliar) zu sorgen. Zwischen Unternehmen und Beschäftigten muss die Dauer der wöchentlichen Nutzung vereinbart werden (z. B. drei Tage Telearbeit, zwei Tage im Büro im Unternehmen). Seit der letzten Novellierung der Arbeitsstättenverordnung sind die Rahmenbedingungen der Telearbeit in dieser Verordnung verankert.

Es gibt bisher kein Gesetz und keine Verordnung, die mobile Arbeit explizit regeln. Aber auch bei mobiler Arbeit gelten die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes. Das heißt, es sind sichere und ergonomische Arbeitsmittel bereitzustellen und es müssen eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) und eine Unterweisung erfolgen. Das Erfordernis der Bereitstellung von ergonomischen Arbeitsmitteln bezieht sich insbesondere auf das benutzte Bildschirmgerät und ggf. ergänzendes Equipment. Aufgrund der besonderen Arbeitsbedingungen (Arbeiten an wechselnden Orten) und der daraus resultierenden Verantwortung der Beschäftigten für die Gestaltung der Arbeit erfordert die Gefährdungsbeurteilung eine andere Herangehensweise als sonst üblich. Eine Unterweisung sollte neben den Grundzügen des ergonomischen mobilen Arbeitens auch Bedingungen umfassen, unter denen z. B. keine mobile Arbeit stattfinden sollte sowie Informationen zu einer gesunden Gestaltung mobiler Arbeit. Hierdurch sollen Beschäftigte in die Lage versetzt werden, z. B. anhand einer Standardgefährdungsbeurteilung selbst die örtlichen Bedingungen anzupassen und ggf. zu ergänzen, um ein möglichst ergonomisches Arbeiten zu ermöglichen.

Im Rahmen der Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten oder einer Wunschvorsorge bei Beschwerden in Zusammenhang mit der mobilen Arbeit kann eine Beratung durch die Betriebsärztin/den Betriebsarzt in Anspruch genommen werden.

Bei mobiler Arbeit gelten dieselben Anforderungen an den Datenschutz wie im Büro.

Smartphones und Tablets eignen sich für Tätigkeiten geringeren Umfangs, wie z. B. Terminverwaltung, kurze E-Mails oder Notizen. Bereits mit einem Convertible oder Notebook kann die ergonomische Situation verbessert werden, da hier eine richtige Tastatur vorhanden ist. Für umfangreichere PC-Arbeiten sollten eine separate Tastatur und Maus und wenn möglich auch ein Bildschirm zur Verfügung stehen.

Die Art, Ausstattung und Größe der verwendeten Notebooks müssen sich an den zu erledigenden Aufgaben orientieren.

  • Empfohlene Ausstattung des Notebooks
    Stabiles Gehäuse, entspiegelter Bildschirm mit ausreichender Helligkeit, positiv beschriftete Tastatur (helle Tasten mit dunkler Schrift), mehrstündige Akkulaufzeit, niedriges Gesamtgewicht (möglichst unter 3 kg), ggf. Sichtschutzfolie für den Bildschirm. Da Notebooks in der Regel auch im Büro verwendet werden, sollten Anschlüsse für externe Tastatur, Bildschirm, Maus bzw. ein sog. Dockingstation vorhanden sein.
  • Notebook-Zubehör
    Zusätzliche Maus bei häufigem Arbeiten mit dem Touchpad (geeignete Arbeitsfläche für die Anwendung erforderlich); Kopfhörer mit Lautstärkeregelung und ggf. Mikrophon, falls akustische Informationen wie Lernprogramme verwendet werden oder virtuelle Meetings über das Notebook stattfinden.

Das Notebook auf dem Schoß, eine „Arbeitshaltung“, die nicht selten zu beobachten ist, kann für längeres Arbeiten nicht empfohlen werden. Aufgrund der dann häufig unergonomischen Körperhaltung treten schnell Beschwerden, z. B. im Schulter- und Nackenbereich auf. Auch im Auto sollte das Notebook nicht benutzt werden. Empfehlenswert ist die Nutzung auf einer festen Unterlage, am besten einem Tisch. Auch bei der mobilen Arbeit mit dem Notebook sollte der Blick leicht nach unten gerichtet sein und die Entfernung zwischen Auge und Bildschirm 50 bis 60 cm betragen. Spiegelungen können durch Änderung der Notebookstellung vermindert werden.

Wenn mobile Arbeit vorübergehend zu Hause stattfindet, sollte man auch dort versuchen, unter Zuhilfenahme von vorhandenem Mobiliar eine möglichst ergonomische Arbeitshaltung in einer ruhigen Ecke der Wohnung einzunehmen (dies bedeutet z. B. Arbeit an Tisch und Stuhl und nicht auf dem Sofa). Gerade Businesshotels bieten inzwischen zunehmend Arbeitsplätze in den Hotelzimmern an, die eine ergonomische Arbeitshaltung unterstützen.

Bei mobiler Arbeit „fernab des Unternehmens“ sind die Beschäftigten in der Regel auf sich gestellt und für sicheres und gesundes Verhalten selbst verantwortlich. Dabei spielt das Thema Gesundheitskompetenz eine besondere Rolle. Hierzu gehört zum einen das Wissen, welche Arbeitsbedingungen bei der Arbeit unterstützen und gesund erhalten und welche Bedingungen ggf. eine Gefährdung darstellen und die Gesundheit schädigen können. Zum anderen aber auch die Bereitschaft, dieses Wissen umzusetzen.